Si is, quem servum tuum fuisse et a fratre tuo manumissum atque heredem scriptum proponis, ut civis romanus vixit nec intra quinquennium post mortem eius status quaestionem movere coepisti, intellegis neque heredibus ab eo scriptis neque his, quos liberos esse voluit, controversiam te contra formam senatus consulti facere posse.
von vincent.906 am 11.08.2020
Wenn derjenige, den du als deinen ehemaligen Sklaven behauptest, der von deinem Bruder freigelassen und zum Erben eingesetzt wurde, als römischer Bürger gelebt hat und du nicht innerhalb von fünf Jahren nach seinem Tod die Statusfrage aufzuwerfen begonnen hast, verstehst du, dass du weder gegen die von ihm eingesetzten Erben noch gegen diejenigen, die er frei sein wollte, eine Kontroverse gegen die Form des Senatsbeschlusses führen kannst.
von lewi.835 am 22.02.2024
Wenn die Person, die Sie als Ihren Sklaven behaupten - der von Ihrem Bruder freigelassen und zum Erben ernannt wurde - als römischer Bürger gelebt hat und Sie dessen rechtlichen Status nicht innerhalb von fünf Jahren nach seinem Tod in Frage gestellt haben, müssen Sie verstehen, dass Sie weder seine eingesetzten Erben noch die Personen, die er freizulassen wünschte, rechtlich anfechten können, da dies dem Senatsbeschluss zuwiderlaufen würde.