Quamvis defunctus sit maritus quondam tuus, cui status quaestio inferebatur, causa tamen etiam post obitum eius propter emolumentum successionis durat eamque apud eum, qui de hereditate vel de singulis rebus iudicaturus est, decidi oportet.
von mohamed.z am 02.11.2024
Obwohl der ehemals deine Ehemann verstorben ist, gegen den eine Statusfrage anhängig war, dauert der Fall dennoch auch nach seinem Tod aufgrund des Erbschaftsvorteils fort und muss von demjenigen, der über die Erbschaft oder einzelne Angelegenheiten richten wird, entschieden werden.
von noemi.8963 am 10.02.2017
Obwohl Ihr verstorbener Ehemann, gegen den Statusfragen vorlagen, gestorben ist, wird der Fall aufgrund der Erbrechte auch nach seinem Tod fortgesetzt und muss von dem Richter entschieden werden, der über die Erbschaft oder einzelne Vermögensfragen zu urteilen hat.