Si vero ex peculio quondam eius, quem tibi bona reliquisse commemoras, res vindicentur vel eius filiis moveatur status quaestio, haec omnia sollemniter praesidali notione decidi debent.
von vinzent.912 am 02.02.2015
Wenn jemand Ansprüche auf das Vermögen derjenigen Person erhebt, von der du behauptest, sie habe dir ihre Habe hinterlassen, oder wenn der Rechtsstatus ihrer Kinder in Frage gestellt wird, müssen alle diese Angelegenheiten förmlich in einer offiziellen Anhörung vor dem Präsidenten entschieden werden.
von caspar.a am 11.09.2022
Falls aus dem Sondervermögen desjenigen, den du, wie du dich erinnerst, als Erblasser erinnerst, Ansprüche geltend gemacht werden oder gegen seine Söhne eine Statusfrage aufgeworfen wird, müssen alle diese Angelegenheiten förmlich durch die gerichtliche Untersuchung des Statthalters entschieden werden.