Si status super homine tibi venumdato mota quaestio est, sollemnibus, quae iuris admitti ratio, interpositis si secundum libertatem fuerit lata sententia, poteris de evictione, si nesciens condicionem eius comparasti, sine aliqua dubitatione auctorem vel eius fideiussores heredesve eorum convenire.
von oscar.g am 14.06.2020
Wenn eine Frage über den Rechtsstatus einer Ihnen verkauften Person aufkommt und nach Durchführung der erforderlichen Rechtsverfahren das Gericht entscheidet, dass die Person frei ist, können Sie den Verkäufer, dessen Bürgen oder Erben auf Schadensersatz verklagen - vorausgesetzt, Sie haben die Person ohne Kenntnis ihres wahren Status erworben.
von lilia.c am 18.05.2017
Wenn bezüglich des Status eines an Sie verkauften Mannes eine Frage aufgeworfen wurde, nachdem die Förmlichkeiten, die der Rechtsgrundsatz zulässt, durchgeführt wurden, und wenn das Urteil gemäß der Freiheit gefällt wurde, werden Sie im Falle einer Eviction, sofern Sie ihn ohne Kenntnis seiner Bedingung erworben haben, ohne Zweifel den Verkäufer oder dessen Bürgen oder deren Erben verklagen verklagen können.