Si, cum quaestio tibi super eo quem comparaveras commoveretur, auctorem tuum certum fecisti nec citra iudicis disceptationem eum quem emeras tradidisti, praeses provinciae in damnis, quae te tolerasse meministi, medelam iuris adhibebit.
von ecrin.b am 29.07.2021
Wenn, als gegen Sie eine Frage bezüglich desjenigen erhoben wurde, den Sie erworben hatten, Sie Ihren Verkäufer in Kenntnis setzten und nciht ohne gerichtliche Entscheidung denjenigen, den Sie gekauft hatten, übergaben, wird der Provinzgouverneur Rechtsmittel für die Verluste anwenden, deren Sie sich zu erinnern gedenken.
von carlo.834 am 09.06.2018
Wenn jemand Ihr Eigentumsrecht an einer erworbenen Sache anficht und Sie Ihren Verkäufer darüber in Kenntnis setzen, ohne die gekaufte Sache ohne gerichtliche Entscheidung zu übergeben, wird der Provinzgouverneur Ihnen rechtliche Entschädigung für die erlittenen Schäden gewähren.