Cum proponas eum contra quem supplicas ex administratione tibi negotiorum obligatum, hunc secundum iuris rationem adito rectore provinciae potes convenire.
von leonard831 am 18.07.2015
Da Sie behaupten, dass die Person, über die Sie sich beschweren, Ihnen aufgrund ihrer Geschäftsführung verpflichtet ist, können Sie sie gemäß rechtmäßiger Verfahrensweise beim Provinzgouverneur verklagen.
von richard.r am 10.03.2024
Da Sie behaupten, dass derjenige, gegen den Sie Klage erheben, Ihnen aus der Geschäftsführung verpflichtet ist, können Sie diesen nach Rechtsgründen verklagen, nachdem Sie sich an den Provinzverwalter gewandt haben.