Nam si ad circumscriptionem tui iuris latitat nec defendatur et eum tuum esse debitorem constat, ad exemplum edicti bonorum eius possessionem poteris impetrare:
von elise.q am 03.12.2023
Denn wenn er sich zur Umgehung Ihres Rechts verbirgt und nicht verteidigt wird, und es als feststehend gilt, dass er Ihr Schuldner ist, können Sie nach Maßgabe des Edikts den Besitz seiner Güter erlangen:
von liam.e am 11.10.2014
Wenn jemand sich versteckt, um seinen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Ihnen auszuweichen, keine rechtliche Vertretung hat und es offensichtlich ist, dass diese Person Ihnen Geld schuldet, können Sie gemäß dem Edikt die Besitzergreifung deren Eigentums beantragen: