Cum donationibus in fratrem tuum collatis facultates patris tui exhaustas esse eundemque patrem vestrum ea quae superfuerant codicillis inter vos divisisse proponas, si voluntatem eius non agnovisti nec beneficio aetatis adversus haec iuvari poteris nec tantum dos a patre data et fideicommissum continent, quantum ad submovendam querellam sufficiat, de enormitate donationum ad exemplum inofficiosi testamenti praeses provinciae iurisdictionis suae partes exhibebit.
von alexander.836 am 22.07.2022
Da Sie vortragen, dass das Vermögen Ihres Vaters durch Schenkungen an Ihren Bruder erschöpft wurde und er das Verbleibende durch Kodizille zwischen Ihnen aufgeteilt hat, wird der Provinzgouverneur seine gerichtliche Zuständigkeit ausüben, um Ihre Beschwerde über übermäßige Schenkungen zu behandeln, ähnlich wie bei Fällen von unbilligen Testamenten, falls Sie das Testament nicht anerkannt haben, nicht durch altersbedingte Rechtsschutzmaßnahmen Hilfe erhalten können und die von Ihrem Vater bereitgestellte Mitgift und das Fideikommiss nicht ausreichen, um einen Rechtsstreit zu verhindern.
von aaliya.979 am 26.07.2016
Wenn du vorträgst, dass durch Schenkungen an deinen Bruder die Vermögenswerte deines Vaters erschöpft waren und derselbe Vater das Verbliebene durch Kodizille zwischen euch aufgeteilt hat, und wenn du sein Testament nicht anerkannt hast und weder durch das Altersbegünstigungsrecht gegen diese Dinge wirst geholfen werden können, noch die vom Vater gegebene Mitgift und das Fideikommiss so viel enthalten, dass es ausreicht, um die Beschwerde zu beseitigen, wird der Provinzstatthalter hinsichtlich der Übermäßigkeit der Schenkungen nach dem Beispiel eines pflichtwidrigen Testaments die Teile seiner Jurisdiktion ausüben.