Sed cum adversus ipsum tutorem litem contestatam esse dicatis, transferentibus in heredes eius actionem praeses provinciae partes suas exhibebit non ignorans, nisi exhibeantur instrumenta, quatenus iuxta formam constitutionum partes suas debeat moderari.
von lotta.u am 11.08.2022
Da Sie jedoch angeben, dass die Klage gegen den Vormund selbst eingeleitet wurde, wird der Provinzgouverneur seine Pflicht gegenüber denjenigen erfüllen, die die Klage an seine Erben übertragen, und ist sich dabei bewusst, dass er, falls die Dokumente nicht vorgelegt werden, den Umfang seiner Rolle gemäß den geltenden Gesetzen bestimmen muss.
von lennox.826 am 10.04.2022
Wenn ihr jedoch sagt, dass die Klage gegen den Vormund selbst eingereicht wurde, wird der Provinzstatthalter denjenigen, die die Klage auf seine Erben übertragen, seine Aufgaben aufzeigen, nicht ohne zu wissen, dass er, sofern die Dokumente nicht vorgelegt werden, seine Aufgaben nur im Rahmen der Verfassungsbestimmungen regeln kann.