Licet adversus heredes ob non factum inventarium iusiurandum in actione tutelae praetermitti placuerit, iudicem tamen velut ex dolo tutoris aliis indiciis instructum adversus eos ferre sententiam convenit.
von philip.902 am 19.02.2016
Obwohl beschlossen wurde, dass der Eid in einem Vormundschaftsverfahren gegen Erben aufgrund des Nichtanfertigens eines Inventars entfallen kann, ist es gleichwohl angemessen, dass der Richter, der über andere Beweise gleichsam vmo Betrug des Vormunds in Kenntnis gesetzt wurde, gegen sie ein Urteil fällt.
von clara.8963 am 24.12.2023
Obwohl es als akzeptiert gilt, dass Erben in Vormundschaftsfällen nicht zu einem Eid verpflichtet werden können, wenn sie kein Inventar erstellt haben, kann der Richter dennoch gegen sie entscheiden, wenn andere Beweise darauf hindeuten, dass der Vormund betrügerisch gehandelt hat.