Tutor enim inventarium ceteraque instrumenta si non proferat, in litem iusiurandum adversus se potest admittere:
von mailo.938 am 29.07.2021
Wenn ein Vormund das Inventar und andere Dokumente nicht vorlegt, kann gegen ihn ein Eid als Beweismittel im Gerichtsverfahren zugelassen werden:
von lanah.c am 15.02.2017
Für einen Vormund gilt: Wenn er das Inventar und andere Urkunden nicht vorlegt, kann gegen ihn ein Eid im Rechtsstreit zugelassen werden: