At enim heres eius ita demum, si reperta in hereditate dolo malo non exhibeat.
von leony845 am 30.11.2019
Der Erbe haftet nur dann, wenn er Gegenstände, die er in der Erbschaft findet, nicht mit böser Absicht vorenthält.
von luna.9819 am 23.07.2016
Der Erbe haftet jedoch nur, wenn er die in der Erbschaft gefundenen Gegenstände böswillig nicht herausgibt.