Si a creditrice iure pignoris fundos pater tuus comparaverit, evictis praediis ita demum petitionem adversus creditricem habere iure potes, si, cum vendiderit, de evictione rei promisit vel etiam dolo malo, cum sciret prudensque esset rem sine vitio non esse, eam patri tuo, cui successisti, venumdedit.
von alva.m am 02.06.2019
Wenn der Vater von einer weiblichen Gläubigerin kraft Pfandrechts Ländereien erworben hat und die Grundstücke später enteignet wurden, kann gegen die Gläubigerin nur dann rechtmäßig Klage erhoben werden, wenn sie bei dem Verkauf entweder die Gewährleistung gegen Eigentumsansprüche zugesichert hat oder wenn sie in böser Absicht handelte, indem sie wusste und sich bewusst war, dass das Grundstück nicht frei von Mängeln war, als sie es an Ihren Vater, dem Sie nachgefolgt sind, verkaufte.
von malik.t am 17.08.2014
Wenn Ihr Vater von einer weiblichen Gläubigerin Grundstück durch ein Pfandgeschäft erworben hat und das Eigentum später durch Rechtsansprüche verloren wurde, können Sie nur dann einen Rechtsanspruch gegen die Gläubigerin geltend machen, wenn sie entweder beim Verkauf eine Gewährleistung gegen Besitzverlust versprochen hat oder wenn sie wissentlich und vorsätzlich das mangelhafte Eigentum in böser Absicht an Ihren Vater, von dem Sie geerbt haben, verkauft hat.