Si divisionem conventione factam etiam possessio consensu secuta dominium pro solido rerum, quas pertinere ad patrem tuum placuit, ei firmavit, earum vindicationem habere potes, si patri tuo successisti.
von Julius am 27.12.2022
Wenn eine durch Vereinbarung erfolgte Teilung und eine darauf folgende Besitzübernahme mit Zustimmung ihm das Eigentumsrecht an den Dingen bestätigt hat, die deinem Vater zu gehören vereinbart wurden, kannst du für diese Dinge eine Vindikation geltend machen, wenn du in die Rechte deines Vaters eingetreten bist.
von joline.f am 29.06.2024
Wenn Ihr Vater durch eine vereinbarte Teilung und anschließende Besitzübernahme mit Zustimmung das vollständige Eigentumsrecht an bestimmten Vermögensgegenständen erworben hat, können Sie diese Gegenstände beanspruchen, wenn Sie Erbe Ihres Vaters sind.