Cum res non instrumentis gerantur, sed in haec gestae rei testimonium conferatur, factam emptionem et in vacuam possessionem inductum patrem tuum pretiumque numeratum quibus potes iure proditis probationibus docere debes.
von jasmine.872 am 10.03.2018
Da Angelegenheiten nicht durch Dokumente geführt werden, sondern in diese das Zeugnis der durchgeführten Sache übertragen wird, müssen Sie durch alle Ihnen zur Verfügung stehenden rechtmäßigen Beweismittel nachweisen, dass der Kauf getätigt wurde, Ihr Vater in den Besitz eingewiesen wurde und der Kaufpreis bezahlt wurde.
von jayson9992 am 04.07.2019
Da Transaktionen nicht von Schriftstücken abhängen, sondern Dokumente nur als Nachweis des Geschehenen dienen, müssen Sie durch alle rechtlich zulässigen Beweismittel nachweisen, dass der Kauf stattgefunden hat, Ihr Vater das Eigentum erworben hat und die Zahlung geleistet wurde.