Quapropter aditus praeses provinciae, si animadverterit in vacuam possessionem neque patrem tuum neque successores eius emptorem vel heredes ipsius quocumque loco factos induxisse, non dubitabit nihil esse translatum pronuntiare.
von malou.j am 22.06.2016
Wenn daher der Provinzgouverneur angerufen wird und feststellt, dass weder Ihr Vater noch dessen Rechtsnachfolger den Käufer oder dessen Erben jemals in den tatsächlichen Besitz des unbebauten Grundstücks gesetzt haben, wird er zweifellos erklären, dass keine Eigentumsübertragung stattgefunden hat.
von nichole.8925 am 14.06.2013
Daher wird der Provinzgouverneur, wenn er nach Prüfung feststellt, dass weder dein Vater noch dessen Rechtsnachfolger den Käufer oder dessen Erben an irgendeinem Ort in den unbelasteten Besitz eingeführt haben, nicht zögern zu verkünden, dass nichts übertragen worden ist.