Et si te ex empto ad inducendum in vacuam possessionem perspexerit conveniri, aestimabit, an pretium sit exsolutum:
von christopher918 am 19.06.2016
Und wenn er wahrgenommen hat, dass Sie aufgrund eines Kaufs zur Einführung in einen freien Besitz verklagt werden, wird er einschätzen, ob der Preis entrichtet wurde.
von alva.q am 21.11.2021
Und wenn er feststellt, dass Sie aufgrund eines Kaufvertrags auf Besitzübergabe verklagt werden, wird er prüfen, ob der Preis bezahlt wurde: