Si ea lege praedium vendidisti, ut, nisi intra certum tempus pretium fuisset exsolutum, emptrix arras perderet et dominium ad te pertineret, fides contractus servanda est.
von fynn.848 am 31.10.2017
Wenn Sie die Immobilie unter der Bedingung verkauft haben, dass die Käuferin ihre Anzahlung verwirkt und das Eigentum an Sie zurückfällt, falls der Kaufpreis nicht innerhalb einer festgelegten Frist bezahlt wird, müssen die Vertragsbedingungen eingehalten werden.
von louise936 am 16.01.2018
Wenn Sie die Liegenschaft mit der Maßgabe verkauft haben, dass die weibliche Käuferin bei Nichtzahlung des vollständigen Kaufpreises innerhalb einer bestimmten Frist die Anzahlung verliert und das Eigentum an Sie zurückfällt, muss die Vertragstreue gewahrt werden.