Si fundum parentes tui ea lege vendiderunt, ut, sive ipsi sive heredes eorum emptori pretium quandoque vel intra certa tempora obtulissent, restitueretur, teque parato satisfacere condicioni dictae heres emptoris non paret, ut contractus fides servetur, actio praescriptis verbis vel ex vendito tibi dabitur, habita ratione eorum, quae post oblatam ex pacto quantitatem ex eo fundo ad adversarium pervenerunt.
von janick.h am 03.06.2015
Wenn Ihre Eltern ihr Grundstück unter der Bedingung verkauft haben, dass es zurückgegeben wird, wenn sie oder ihre Erben den Kaufpreis entweder jederzeit oder innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen, und Sie nun bereit sind, diese Bedingung zu erfüllen, der Erbe des Käufers jedoch eine Rückgabe verweigert, wird Ihnen zur Sicherstellung der Vertragstreue entweder eine besondere Rechtshandlung oder eine kaufrechtliche Klage gewährt, wobei alle Erträge berücksichtigt werden, die der Gegenseite seit dem Zeitpunkt Ihres Zahlungsangebots aus der Immobilie entstanden sind.
von cristina.q am 13.07.2023
Wenn deine Eltern das Grundstück unter der Bedingung verkauft haben, dass, falls sie selbst oder ihre Erben dem Käufer den Preis zu irgendeiner Zeit oder innerhalb bestimmter Zeiträume angeboten hätten, es zurückgegeben würde, und du bereit bist, die genannte Bedingung zu erfüllen, der Erbe des Käufers jedoch nicht gehorcht, damit der Glaube des Vertrags gewahrt bleibt, wird dir eine Klage mit vorgeschriebenen Worten oder aus dem Verkauf gewährt werden, wobei berücksichtigt wird, was nach dem vereinbarungsgemäß angebotenen Betrag aus diesem Grundstück an den Gegner gelangt ist.