Qui ea lege praedium vendidit, ut, nisi reliquum pretium intra certum tempus restitutum esset, ad se reverteretur, si non precariam possessionem tradidit, rei vindicationem non habet, sed actionem ex venditio.
von liana.861 am 13.09.2021
Derjenige, der eine Immobilie unter der Bedingung verkauft hat, dass sie an ihn zurückfallen würde, wenn die restliche Zahlung nicht innerhalb einer festgelegten Zeitspanne geleistet wird, hat nicht das Recht, die Immobilie direkt zurückzufordern, sondern nur das Recht, Klage auf Grundlage des Verkaufsvertrags zu erheben, es sei denn, er hat nur den vorübergehenden Besitz übertragen.
von jacob.m am 22.02.2023
Derjenige, der ein Grundstück unter der Bedingung verkauft hat, dass es an ihn zurückfallen würde, wenn der verbleibende Kaufpreis nicht innerhalb einer bestimmten Frist zurückgezahlt wird, und der keine prekäre Besitzübertragung vorgenommen hat, hat keine Sachvindicatio, sondern nur einen Anspruch aus Verkauf.