Nemo enim potest servitutem adquirere urbani vel rustici praedii, nisi qui habet praedium, nec quisquam debere, nisi qui habet praediam.
von alya.e am 10.01.2024
Denn niemand kann eine Dienstbarkeit an städtischen oder ländlichen Grundstücken erwerben, es sei denn, derjenige, der ein Grundstück besitzt, noch kann jemand sie schulden, es sei denn, derjenige, der ein Grundstück besitzt.
von christine.k am 02.07.2022
Niemand kann eine Dienstbarkeit an städtischen oder ländlichen Grundstücken erwerben, es sei denn, er besitzt selbst ein Grundstück, und niemand kann eine solche Dienstbarkeit schulden, es sei denn, er besitzt ein Grundstück.