Ideo autem hae servitutes praediorum appellantur, quoniam sine praediis constitui non possunt.
von moritz.835 am 18.10.2015
Diese Eigentumsrechte werden Grunddienstbarkeiten genannt, weil sie nicht ohne die Ländereien selbst existieren können.
von karla879 am 11.06.2019
Daher werden diese Dienstbarkeiten von Grundstücken so genannt, weil sie ohne Grundstücke nicht begründet werden können.