Viam veritatis ignoras in conductionibus non succedere heredes conductoris existimans, cum, sive perpetua conductio est, etiam ad heredes transmittatur, sive temporalis, intra tempora locationis heredi quoque onus contractus incumbat.
von timm844 am 15.04.2014
Sie irren in der Annahme, dass Mietverträge nicht an die Erben des Mieters übergehen, denn ob der Mietvertrag unbefristet ist, in welchem Fall er an die Erben übertragen wird, oder befristet, in welchem Fall der Erbe die Vertragsverpflichtungen für dessen Dauer erfüllen muss.
von alexandar.y am 05.08.2016
Du ignorierst den Weg der Wahrheit und meinst, dass die Erben des Mieters in Mietverträgen nicht nachfolgen, obwohl, sei die Miete unbefristet, sie auch an die Erben übertragen wird, oder sei sie zeitlich begrenzt, dem Erben innerhalb der Mietzeit auch die Last des Vertrages auferlegt wird.