Verum si probetur aliquo pacto consensisse, ut in eadem conductione maneat, quamvis sine scripto, bonae fidei iudicio ei quod placuit parere cogitur.
von toni964 am 17.10.2024
Sollte jedoch auf irgendeine Weise nachgewiesen werden, dass er zugestimmt hat, so dass er in demselben Vertragsverhältnis bleibt, wird er auch ohne schriftliche Vereinbarung kraft eines Urteils nach Treu und Glauben gezwungen, dem Vereinbarten nachzukommen.
von erick956 am 15.03.2015
Kann jedoch nachgewiesen werden, dass jemand zugestimmt hat, das gleiche Mietverhältnis fortzusetzen, und sei es auch ohne schriftliche Dokumentation, ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, das Vereinbarte zu erfüllen.