In bonae fidei contractibus ita demum ex pacto actio competit, si ex continenti fiat:
von kristine.t am 07.01.2018
Bei Verträgen nach Treu und Glauben besteht ein Klagerecht aus einer Vereinbarung nur dann, wenn die Vereinbarung gleichzeitig mit dem Vertrag getroffen wurde.
von isabell.906 am 05.11.2015
Bei Verträgen nach Treu und Glauben ist eine Klage nur dann möglich, wenn sie unmittelbar erfolgt: