In contractibus, qui bonae fidei sunt, etiam maioribus officio iudicis causa cognita publica iura subveniunt.
von cristine8976 am 25.02.2015
Öffentliche Gesetze gewähren Schutz bei Verträgen nach Treu und Glauben, selbst für Volljährige, nachdem ein Richter den Fall geprüft hat.
von mona867 am 10.07.2019
Bei Verträgen, die nach Treu und Glauben geschlossen werden, können auch für Volljährige auf Anordnung des Richters nach Prüfung des Falles öffentliche Rechtsvorschriften Hilfe leisten.