Si idcirco apud arbitrum praesentiam tui facere non potuisti, quod sub custodia militari iussu praesidis detinebaris, idque in veritate esse praesidi provinciae probaveris, accipies causae instaurationem.
von dana.909 am 07.10.2019
Wenn Sie dem Provinzgouverneur nachweisen können, dass Sie aufgrund einer militärischen Inhaftierung auf dessen Anordnung nicht vor Gericht erscheinen konnten, wird Ihnen eine neue Verhandlung Ihres Falls gewährt.
von aurelia.h am 28.05.2021
Wenn Sie aus dem Grund nicht vor dem Schiedsrichter erscheinen konnten, weil Sie auf Anordnung des Präsidenten unter militärischer Haft festgehalten wurden, und wenn Sie dem Provinzpräsidenten die Wahrheit dieser Umstände nachweisen, werden Sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens erhalten.