Nam eos quoque, qui legationis officio funguntur, in eo privilegio esse, quo sunt qui rei publicae causa absunt, receptum est.
von celine916 am 28.01.2019
Es ist anerkannt, dass auch diejenigen, die den Auftrag einer Gesandtschaft erfüllen, in dem Privileg stehen, in dem sich diejenigen befinden, die aus Gründen des Staatswohls abwesend sind.
von leah834 am 14.09.2014
Es ist festgestellt worden, dass diejenigen, die diplomatische Missionen ausführen, dieselben Privilegien genießen wie jene, die in staatlichen Angelegenheiten abwesend sind.