Item qui rei publicae causa absunt, a tutela et cura excusantur.
von jan822 am 06.10.2023
Auch diejenigen, die aus dienstlichen Gründen abwesend sind, sind von der Tätigkeit als Vormund oder Betreuer befreit.
von marlon.929 am 14.04.2024
Gleichermaßen sind diejenigen, die wegen der Angelegenheiten des Staates abwesend sind, von Vormundschaft und Betreuung befreit.