Item divus Marcus in semestribus rescripsit, eum qui res fisci administrat a tutela vel cura, quamdiu administrat, excusari posse.
von oemer.s am 30.03.2022
Marcus Aurelius entschied in seinen halbjährlichen Verfügungen, dass jemand, der Schatzangelegenheiten verwaltet, von der Tätigkeit als Vormund oder Kurator befreit werden kann, solange er diese Position innehat.
von silas.z am 28.01.2014
Ebenso verfügte der göttliche Marcus in seinen Semestern, dass derjenige, der die Angelegenheiten des Fiskus verwaltet, von der Vormund- oder Betreuungspflicht befreit werden kann, solange er diese Verwaltung ausübt.