Si propter officium legationis ad me bona fide factae absens et indefensus condemnatus es, instaurationem iudicii iure desideras, ut ex integro defensionibus tuis utaris.
von nicklas.n am 20.10.2015
Wenn du aufgrund des Auftrags einer Gesandtschaft, die mir in gutem Glauben übertragen wurde, abwesend und unverteidigt verurteilt worden bist, begehrst du zu Recht die Wiederaufnahme des Verfahrens, damit du von Anfang an deine Verteidigungen geltend machen kannst.
von elea.951 am 10.02.2022
Wenn Sie abwesend und ohne Verteidigungsmöglichkeit verurteilt wurden, weil Sie in gutem Glauben eine diplomatische Mission zu mir durchgeführt haben, haben Sie das Recht, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, um Ihre Verteidigung von Anfang an vorzubringen.