Quod si extraneum scripsit heredem isque adiit hereditatem, bona eius in te transferri non iure desideras.
von artur941 am 07.11.2017
Wenn er jedoch einen Fremden als Erben eingesetzt hat und dieser die Erbschaft angetreten ist, begehrst du nicht rechtmäßig, dass dessen Güter auf dich übertragen werden.
von lillie876 am 23.05.2022
Wenn jemand anderes als Erbe eingesetzt wurde und diese Person die Erbschaft angenommen hat, haben Sie kein Rechtsanspruch darauf, dass deren Vermögen auf Sie übertragen wird.