Quamquam militum testamenta iuris vinculis non subiciantur, cum propter simplicitatem militarem quomodo velint et quomodo possint ea facere his concedatur, tamen in valeriani quondam centurionis testamento institutio etiam iure communi accepit auctoritatem.
von theodor.e am 05.01.2018
Obwohl die Testamente von Soldaten nicht den Bindungen des Rechts unterworfen sind, da ihnen aufgrund der militärischen Einfachheit gestattet wird, diese nach ihrem Willen und ihrer Möglichkeit zu gestalten, erhielt dennoch im Testament des Valerianus, ehemals ein Zenturio, die Verfügung sogar nach gemeinem Recht Gültigkeit.
von kristoph.855 am 21.12.2014
Obwohl Soldatentestamente nicht durch rechtliche Beschränkungen gebunden sind, und ihnen aufgrund ihres militärischen Status gestattet wird, diese so einfach zu gestalten, wie sie möchten, war in diesem Fall das Testament des ehemaligen Zenturionen Valerianus tatsächlich auch nach gemeinem Recht gültig.