Miles si castrensium tantummodo bonorum commilitonem suum instituit heredem, cetera bona eius ut intestati defuncti mater eius iure possedit.
von mariam.p am 21.01.2016
Wenn ein Soldat seinen Kameraden nur als Erben seiner militärischen Besitztümer einsetzte, erbte seine Mutter kraft Gesetzes all seine übrigen Vermögenswerte, als wäre er ohne Testament verstorben.
von zoe.w am 02.06.2013
Wenn ein Soldat seinen Kameraden nur zum Erben seiner Militärgüter einsetzte, besaß seine Mutter kraft Gesetzes seine übrigen Güter als die eines ohne Testament Verstorbenen.