Nam voluntas militis expeditione occupati pro iure servatur.
von ecrin.917 am 25.02.2017
Ein Testament eines Soldaten, das während des Militärdienstes verfasst wurde, bleibt rechtlich gültig.
von jasmin847 am 02.01.2019
Der Wille eines Soldaten, der von einer Feldzugsaufgabe in Anspruch genommen wird, gilt als Gesetz.