Sed ab intestato succedentes veniunt, modo si in eius loco substitutus non est et liquido probatur fratrem tuum castrensia bona ad te pertinere noluisse.
von martin.823 am 20.06.2023
Jedoch gehen Erbrechte an die gesetzlichen Erben im Fall der Intestaterbfolge über, jedoch nur dann, wenn kein Ersatzerbe eingesetzt wurde und eindeutig nachgewiesen wird, dass Ihr Bruder nicht wollte, dass Sie seine militärischen Einkünfte erhalten.
von nelly942 am 26.09.2014
Doch Erben ab intestato treten nur dann ein, wenn an seiner Stelle kein Ersatzerbe eingesetzt ist und eindeutig nachgewiesen wird, dass Ihr Bruder nicht wollte, dass Ihnen die Militärvermögenswerte zufallen.