Frater tuus miles si te specialiter bonis quae in paganico habebat heredem fecit, bona quae in castris reliquit petere non potes, etiamsi is qui eorum heres institutus est adire ea noluerit:
von fillip.o am 11.08.2014
Wenn dein Bruder, ein Soldat, dich ausdrücklich zum Erben der Güter gemacht hat, die er im zivilen Gebiet besaß, kannst du die Güter, die er in den Lagern hinterlassen hat, nicht beanspruchen, selbst wenn derjenige, der zum Erben dieser Güter eingesetzt wurde, unwillig ist, sie anzutreten.
von kimberly.873 am 28.08.2021
Wenn dein Bruder, der Soldat, dich ausdrücklich zum Erben seines zivilen Vermögens eingesetzt hat, kannst du nicht seine militärischen Besitztümer beanspruchen, selbst wenn die als Erbe dieser Gegenstände benannte Person deren Annahme verweigert.