Pater tuus si ex residua parte heres institutus est, quam alter heres scriptus capere non posset, isque ad nullam partem hereditatis propter condicionem suam admitti potuit, ex asse heres extitit:
von aras.y am 03.03.2023
Wenn dein Vater als Erbe für den verbleibenden Teil eingesetzt wurde, den ein anderer Erbe nicht übernehmen konnte, und er aufgrund seiner Bedingung zu keinem Teil der Erbschaft zugelassen werden konnte, ist er zum Gesamterben geworden:
von zeynep.w am 29.12.2020
Falls der Vater zum Erben des verbleibenden Teils eingesetzt wurde, den ein anderer benannter Erbe nicht übernehmen konnte, und falls er selbst aufgrund seines Status nicht zu irgendeinem Teil der Erbschaft zugelassen werden konnte, wurde er Erbe des gesamten Nachlasses: