Nihil autem interest, utrum aliquis ex asse heres institutus aut totam hereditatem aut pro parte restituere regatur, an ex parte heres institutus aut totam partem aut partis partem restituere rogatur:
von juna.e am 25.06.2019
Es macht keinen Unterschied, ob jemand, der als Erbe des gesamten Nachlasses eingesetzt ist, aufgefordert wird, den gesamten oder einen Teil des Erbes zu übertragen, oder ob jemand, der als Erbe eines Teils eingesetzt ist, aufgefordert wird, seinen gesamten Teil oder nur einen Teil seines Teils zu übertragen:
von leoni.n am 21.11.2020
Es ist unerheblich, ob jemand zum Erben des gesamten Nachlasses eingesetzt wurde und aufgefordert wird, entweder den ganzen Nachlass oder einen Teil zu übertragen, oder ob jemand zum Teilerben eingesetzt wurde und aufgefordert wird, entweder den ganzen Teil oder einen Teil des Teils zu übertragen: