Ideoque si quis aut noluerit heres esse, aut vivo testatore aut post mortem eius, antequam hereditatem adiret, decesserit, aut condicione, sub qua heres institutus est, defectus sit, in his casibus paterfamilias intestatus moritur:
von paskal.w am 28.10.2018
Und daher, wenn jemand entweder nicht Erbe sein wollte, oder während der Erblasser lebte oder nach seinem Tod, bevor er die Erbschaft antreten konnte, verstorben ist, oder durch die Bedingung, unter der er als Erbe eingesetzt wurde, gescheitert ist, stirbt in diesen Fällen der Familienoberhaupt ohne Testament:
von zoey.l am 09.05.2021
Daher gilt: Wenn jemand entweder die Erbenschaft ablehnt, oder während der Lebenszeit des Erblassers oder nach dessen Tod, aber vor Annahme des Erbes, stirbt, oder die Bedingungen, unter denen er zum Erben eingesetzt wurde, nicht erfüllt, tritt in all diesen Fällen der Erblasser ohne gültiges Testament in Erbfolge: