Item extraneus heres, testamento institutus aut abintestato ad legitimam hereditatem vocatus, potest aut pro herede gerendo vel etiam nuda voluntate suscipiendae hereditatis heres fieri.
von sophy.o am 13.12.2020
Ebenso kann ein externer Erbe - ob im Testament benannt oder gesetzlich zum Erben berufen, wenn kein Testament vorliegt - entweder durch Handeln als Erbe oder einfach durch den Ausdruck der Absicht, die Erbschaft anzunehmen, Erbe werden.
von timo.x am 15.06.2014
Ebenso kann ein externer Erbe, der durch Testament eingesetzt oder ohne Testament zur gesetzlichen Erbfolge berufen wurde, durch Erbenhandeln oder sogar durch bloße Absicht der Erbschaftsannahme zum Erben werden.