Sed nostra benevolentia commune omnibus subiectis imperio nostro hoc praestavit beneficium et constitutionem tam aequissimam quam nobilem scripsit, cuius tenorem si observaverint homines, licet eis adire hereditatem et in tantum teneri in quantum valere bona hereditatis contingit, ut ex hac causa neque deliberationis auxilium eis fiat necessarium, nisi omissa observatione nostrae constitutionis et deliberandum existimaverint et sese veteri gravamini aditionis supponere maluerint.
von lino.u am 25.07.2014
Unsere Wohlwollen hat allen Untertanen unseres Reiches diesen gemeinsamen Vorteil gewährt und eine überaus gerechte und edle Verfassung erlassen, deren Bestimmungen, wenn die Menschen sie befolgen, ihnen erlauben, das Erbe anzutreten und nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der Erbgüter haftbar zu sein, sodass ihnen aus diesem Grund keine Beratung notwendig wird, es sei denn, sie hätten die Beachtung unserer Verfügung unterlassen und würden es vorziehen, sich der alten Last der Erbschaftsannahme zu unterwerfen.
von noel.s am 16.02.2014
Unser Wohlwollen hat allen Untertanen in unserem Reich den Vorteil gewährt, indem wir ein gerechtes und edles Gesetz erlassen haben. Wenn die Menschen dessen Regeln befolgen, können sie eine Erbschaft annehmen und nur für den tatsächlichen Wert des geerbten Vermögens haftbar sein. Das bedeutet, sie müssen nicht Zeit zum Nachdenken verwenden, es sei denn, sie ignorieren unser Gesetz und es vorziehen zu beratschlagen und sich der alten Last der Erbschaftsannahme nach dem vorherigen System zu unterwerfen.