Omnes omnino, quibus quasi castrensia peculia habere ex legibus concessum est, habeant licentiam in ea tantummodo ultimas voluntates condere secundum nostrae constitutionis tenorem, quae talibus testamentis de inofficiosi querella immunitatem praestavit.
von olivia973 am 07.11.2016
Allen insgesamt, denen quasi-militärische Sondervermögen nach Gesetz gewährt worden sind, soll die Erlaubnis erteilt werden, Testamente nur gemäß dem Wortlaut unserer Verfassung zu errichten, welche solchen Testamenten Immunität gegen Klagen wegen pflichtwidrigen Willens gewährt hat.
von mia.x am 01.07.2022
Jeder, dem gesetzlich das Recht gewährt wurde, quasimilitärisches Eigentum zu besitzen, kann über dieses Eigentum seine letztwillige Verfügung treffen, in Übereinstimmung mit unserer Verfassung, die solche Verfügungen vor Anfechtungen wegen angeblicher Pflichtwidrigkeit schützt.