Nullo etenim modo hoc eis permittimus, sed antiqua lex per omnia conservetur, quae filiis familias nisi in casibus certis testamenta facere nullo concedit modo, et in his personis, quae huiusmodi facultatem habere iam concessae sunt.
von evelin.z am 20.12.2017
In keiner Weise gestatten wir ihnen dies, sondern das alte Gesetz soll in allen Aspekten bewahrt werden, welches den Familienangehörigen, außer in bestimmten Fällen, keinesfalls erlaubt, Testamente zu errichten, und zwar bei jenen Personen, denen bereits eine solche Befugnis gewährt worden ist.
von paul.x am 21.12.2023
Wir erlauben dies ihnen keinesfalls. Stattdessen muss das alte Gesetz in allen Aspekten bewahrt werden - das Gesetz, das Kindern im Haushalt ihrer Eltern nicht gestattet, Testamente zu errichten, außer in bestimmten Fällen, und das für diejenigen Personen gilt, denen dieses Recht bereits gewährt wurde.