Aliter etenim testamenta mortuorum per decennii transcursionem evanescere nullo patimur modo, prioribus constitutionibus, quae super huiusmodi testamentis vacuandis latae fuerant, penitus antiquandis.
von oskar833 am 25.08.2016
Wir gestatten nicht, dass Testamente verstorbener Personen auf irgendeine Weise nach Ablauf von zehn Jahren ungültig werden, und wir schaffen hiermit alle früheren Gesetze vollständig ab, die bezüglich der Ungültigmachung solcher Testamente erlassen wurden.
von nicole9823 am 07.11.2016
Andernfalls gestatten wir keinesfalls, dass die Testamente der Verstorbenen im Laufe eines Jahrzehnts verschwinden, wobei die früheren Verfügungen, die bezüglich solcher Testamente erlassen worden waren, vollständig aufgehoben werden.