Nemo ex lege, quam nuper promulgavimus, in rebus, quae parentibus adquiri non possunt, existimet aliquid esse innovandum, et permissum fuisse filiis familias cuiuscumque gradus vel sexus testamenta facere, sive sine patris consensu bona possideant secundum nostrae legis distinctionem, sive cum eorum voluntate.
von noel965 am 12.03.2023
Es soll niemand annehmen, dass aus dem Gesetz, welches wir kürzlich erlassen haben betreffend Dinge, die von Eltern nicht erworben werden können, irgendetwas verändert werden soll, und dass es den Familienangehörigen welchen Grades oder Geschlechts erlaubt gewesen sei, Testamente zu errichten, sei es, dass sie Güter ohne Zustimmung des Vaters gemäß der Unterscheidung unseres Gesetzes besitzen, sei es mit dessen Willen.
von stephanie.g am 03.09.2021
Niemand sollte annehmen, dass unser kürzlich erlassenes Gesetz über Vermögensgegenstände, die Eltern nicht erwerben können, irgendetwas verändert oder dass es Kindern jeglichen Ranges und Geschlechts erlaubt, Testamente zu errichten, sei es, dass sie Vermögen ohne Zustimmung ihres Vaters besitzen (wie in unserem Gesetz festgelegt) oder mit dessen Einwilligung.