Illud quoque huic legi adicimus, ut explosa antiqua personarum differentia liceat parentibus tam feminis quam masculis filiis filiabus sive in sacris constitutis sive emancipatis cuiuscumque gradus mandatum imponere, quatenus servos in libertatem producant sive apud iudicem sive in sacris ecclesiis sive secundum alium quem mandator voluerit legitimum modum.
von liam967 am 19.08.2023
Wir fügen diesem Gesetz hinzu, dass nunmehr, da die alten Unterscheidungen zwischen Personen aufgehoben sind, Eltern beiderlei Geschlechts ihre Kinder ermächtigen können, ob diese noch unter elterlicher Gewalt stehen oder bereits emanzipiert sind, unabhängig von ihrem Verwandtschaftsgrad, Sklaven zu befreien, sei es vor Gericht, in Kirchen oder auf jede andere rechtmäßige Weise, die der Ermächtigende wählt.
von louise.o am 02.07.2021
Wir fügen diesem Gesetz hinzu, dass unter Aufhebung der alten Unterscheidung von Personen es Eltern, sowohl Frauen als auch Männern, erlaubt sein soll, Söhnen und Töchtern, sei es in heiligen Verbindungen oder emanzipiert, welchen Grades auch immer, einen Auftrag zu erteilen, insofern sie Sklaven in die Freiheit überführen, sei es vor einem Richter, sei es in heiligen Kirchen oder gemäß einer anderen legitimen Art, die der Auftraggeber gewünscht hat.