Hoc lucro quartae partis filiis quidem non extantibus ipsis viro et mulieri competenti et ab his quo modo voluerint disponendo, filiis autem et deinceps personis ex eodem matrimonio intervenientibus eis servando ad similitudinem dotis et propter nuptias donationis per omnia, quae super his statuta sunt.
von carl.926 am 03.06.2022
Wenn keine Kinder vorhanden sind, stehen dem Ehemann und der Ehefrau dieser Viertelsanteil zu, und sie können frei darüber verfügen. Sind jedoch Kinder oder Nachkommen aus derselben Ehe vorhanden, muss dieser Anteil in Übereinstimmung mit allen festgelegten Regeln bezüglich Mitgift und Eheschenkungen für sie aufbewahrt werden.
von luzi.u am 27.12.2023
Mit diesem Gewinn des vierten Teils, und zwar bei Nichtvorhandensein von Kindern, den dem Mann und der Frau selbst zusteht und von ihnen nach Belieben verfügt werden kann, bei Vorhandensein von Kindern und nachfolgenden Personen aus derselben Ehe jedoch für diese zu bewahren, nach Ähnlichkeit von Mitgift und Heiratsgabe, gemäß allen hierzu getroffenen Bestimmungen.