Quoniam praeteritae leges omnia, quae liberis ex priore matrimonio procreatis mulier quidem secundo marito, vir autem uxori secundae dotis vel ante nuptias donationis nomine vel alio quocumque modo dederit vel reliquerit ampliora his, quae uni filio vel filiae ex anteriore matrimonio progenitis danda vel relinquenda sunt, revocata ad solos filios ex priore matrimonio natos pervenire constituerunt nullaque in hac parte filiorum ex secundo matrimonio natorum mentio facta est, hoc quoque corrigentes omnia quae memorato modo revocantur non solum ad filios prioris matrimonii, sed etiam ad eos qui ex secundis nuptiis nati fuerint pertinere et in capita inter omnes dividenda sancimus.
von noel.8987 am 18.09.2018
Da frühere Gesetze festgelegt haben, dass alle Dinge, die eine Frau ihrem zweiten Ehemann oder ein Mann seiner zweiten Ehefrau im Namen der Mitgift, Schenkung vor der Ehe oder auf andere Weise gegeben oder hinterlassen hat, die über das hinausgehen, was einem Sohn oder einer Tochter aus der vorherigen Ehe gegeben oder hinterlassen werden soll, widerrufen und nur an die Kinder aus der vorherigen Ehe fallen sollten, und keine Erwähnung der Kinder aus der zweiten Ehe erfolgte, verordnen wir zur Korrektur, dass alle auf diese Weise widerrufenen Dinge nicht nur den Kindern aus der ersten Ehe, sondern auch jenen, die aus der zweiten Ehe geboren wurden, zustehen und unter allen gleichmäßig aufgeteilt werden sollen.
von jona.m am 11.10.2022
Frühere Gesetze bestimmten, dass wenn eine Frau ihrem zweiten Ehemann oder ein Mann seiner zweiten Ehefrau (sei es als Mitgift, Hochzeitsgeschenk oder auf andere Weise) mehr Vermögen gibt oder hinterlässt, als einem Kind aus erster Ehe gegeben oder hinterlassen wurde, der Überschussbetrag zurückgefordert und nur an die Kinder aus erster Ehe ausgezahlt würde. Da diese Gesetze keine Erwähnung von Kindern aus zweiter Ehe enthielten, korrigieren wir dies nun: Wir verordnen, dass jedes auf diese Weise zurückgeforderte Vermögen gleichmäßig zwischen allen Kindern, sowohl aus erster als auch aus zweiter Ehe, aufgeteilt werden soll.