Ad haec lucra, quae marito vel uxori ex dote vel ante nuptias donatione occasione repudii accedunt, indistincte post secundas eorum nuptias liberis ex priore coniugio procreatis ad similitudinem matrimonii morte dissoluti servari nec de cetero repudii causam requiri vel aliam in ea re exquisitionem fieri.
von jette8926 am 08.12.2016
Nach einer Scheidung müssen alle Gewinne, die ein Ehepartner aus der Mitgift oder Schenkungen vor der Ehe erhält, für die Kinder aus der ersten Ehe aufbewahrt werden, falls er erneut heiratet - ebenso wie in Fällen, in denen eine Ehe durch Tod aufgelöst wird. Die Gründe für die Scheidung oder andere damit zusammenhängende Umstände sollen nicht weiter untersucht werden.
von neele877 am 06.10.2016
Diese Gewinne, die dem Ehemann oder der Ehefrau aus Mitgift oder Schenkung vor der Ehe anlässlich der Ehescheidung zukommen, müssen ohne Unterscheidung nach ihrer zweiten Ehe für die Kinder aus der vorherigen Ehe aufbewahrt werden, ähnlich wie bei einer durch Tod aufgelösten Ehe, und weder soll der Grund der Scheidung weiter untersucht noch eine andere Untersuchung in dieser Angelegenheit durchgeführt werden.